Kosten

Jedes Rechtsproblem ist einzigartig und verlangt insofern nach einer individuellen Lösung. Vor Beginn meiner Tätigkeit führe ich zunächst ein Gespräch über die zu erwartenden Kosten. So kann ich gewährleisten, dass Sie von Beginn an über die anfallenden Kosten informiert sind.

Je nach Art der Angelegenheit und Aufwand wird ein fixer Stundensatz oder die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien vereinbart.


Die Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter www.rechtsanwälte.at.